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Regelwerk

Achtung: neues Regelwerk 2018!


Startberechtigung

  • Die Anmeldung erfolgt vor Ort, an der Kasse.
  • Die Teilnahmegebühr ist mit der Anmeldung zu entrichten
  • Einzelstarter bis einschließlich 14 Jahre:  6,- €
  • Einzelstarter ab 15 Jahre und Erwachsene: 8,- €,
  • Mannschaft: 50,- €,
  • Familien 20,- € (maximal 2 Erwachsene sowie Kinder bis 17 Jahre)
  • Jeder Schwimmer muss mindestens 200 Meter zurücklegen.
  • Die Mannschaften verpflichten sich, eine Person (ab 16 Jahre) für die Dauer von 60 Min. zur Verfügung zu stellen, welche die Wettkampfleitung, auf Anforderung, als Bahnenzähler unterstützt.

Allgemeines

  • Ausrichter des „Neunburger 24-Stunden-Schwimmens“ ist die Wasserwacht Ortsgruppe Neunburg mit freundlicher Genehmigung der Freizeit GmbH.
  • Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Hallenbades.
  • Der Wettkampf beginnt am Samstag, 14:00 Uhr und endet Sonntag, 14:00 Uhr.
  • Es zählen nur vollständig durchschwommene Bahnen. Angefangene Bahnen dürfen bei Wettkampfende beendet werden und zählen in der Wertung mit.
  • Der Gebrauch von Schwimmhilfsmitteln, Auftriebsmitteln und Neoprenanzügen ist nicht gestattet. Ausnahmen können durch die Wettkampfleitung genehmigt werden.
  • Jeder Schwimmer darf entweder im Einzelwettbewerb oder in maximal einer Mannschaft starten. Der gleichzeitig Start in Einzel- und Mannschaftswertung ist nicht möglich. Der gleichzeitige Start in Einzel- und Familienwertung ist möglich.
  • Unabhängig von der Wertungsart werden an alle Teilnehmer folgende Medaillen verliehen:
    Schwimmleistungen ab 1000 m (Bronze), 5000 m (Silber) und 10.000 m (Gold)
  • Mit der Anmeldung erklärt der Schwimmer, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme am Wettbewerb sprechen.
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Schwimmer erklärt, dass keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an der Veranstalter, dessen Mitarbeiter, sowie Vereine und sonstige Personen und Körperschaften gestellt werden, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen.
  • Die Wettkampfleitung behält sich das Recht vor, Schwimmer bei Bedenken bezüglich ihrer gesundheitlichen Verfassung aus dem Wettkampf zu nehmen. Die bis zu diesem Zeitpunkt geschwommene Strecke verbleibt in der Wertung.
  • Eine Rückerstattung der Startgebühr ist nicht möglich.
  • Eine Wertungskarte ist nicht übertragbar. Jeder Regelverstoß, Betrug und Betrugsversuch führt zum Ausschluss.
  • Die Teilnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren ist aus rechtlichen Gründen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur in Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen gestattet.
  • Unstimmigkeiten sind dem Organisationsleiter unverzüglich zu melden und werden durch den Veranstalter, unter Ausschluss des Rechtsweges geregelt.
  • Die Teilnehmer erklären sich, durch Abgabe der Anmeldung, mit der elektronischen Speicherung ihrer Daten zur Durchführung der Veranstaltung und der Veröffentlichung der Wettkampfergebnisse einverstanden.
  • Das Schwimmen unter Drogen-/Alkoholeinfluss ist untersagt.
  • Im ganzen Gebäude herrscht Rauchverbot.

 

Diese Regeln, sowie alle Ergebnisse, die Meldeformalitäten sind im Internet unter www.neunburg.wasserwacht.de
einzusehen. Diese Regeln wurden am 09.01.2018 von der Vorstandschaft der Wasserwacht OG Neunburg verabschiedet.